Zertifizierung als Entsorgungs-
fachbetrieb nach KrW -/ AbfG

Geschäftsführung und Mitarbeiter sind seit jeher bestrebt, immer nach den neuesten Richtlinien, Gesetzen und Vorschriften zum Wohle des Kunden und der Umwelt zu arbeiten.

Als sichtbarer Beweis wurde die Zertifizierung als Entsorgungsbetrieb nach KrW -/ AbfG eingeführt. Dies bedeutet für jeden Kunden auf der sicheren Seite zu stehen. Selbst einfache Vorgänge wurden in einem Handbuch so dargestellt, dass diese für jeden jederzeit nachvollziehbar sind.

Der Schwerpunkt liegt auf der sorgfältigen Handhabung von Abfallstoffen und der lückenlosen Nachvollziehbarkeit des endgültigen Verbleibs dieser Stoffe.

Störungen oder Reklamationen werden sorgfältig notiert und entsprechend bearbeitet, um der Ursache der Unstimmigkeit auf den Grund gehen zu können und als Schwachpunkt auszumerzen. Unsere Mitarbeiter werden laufend geschult.

Wir arbeiten vorwiegend nur mit Firmen zusammen, die sich ebenfalls einer Zertifizierung Ihres Unternehmens unterzogen haben und deshalb wissen, wie hoch wir unsere Ansprüche gesetzt haben.

Wir sind im Besitz folgender Zulassungen:
 
  • Tankreinigung und Revision AI - AI II nach
    RAL RG 977
  • Montage von Leckschutzauskleidungen
  • Montage von Leckanzeigegeräten
  • Montage von Heizöl-Verbrauchertankanlagen
  • Abdichten von Auffangräumen
  • Demontage von Tankanlagen
  • Montage von Selbstverbraucher-Tankstellen
  • Transportgenehmigung von Abfällen nach
    § 49 KrW-/ AbfG

Wir führen sämtliche Tätigkeiten aus an:
 
  • Anlagen zum Lagern
  • Abfüllen und Umschlagen brennbarer Flüssigkeiten aller Gefahrklassen und nicht brennbarer Flüssigkeiten
  • Anlagen zum Herstellen und Behandeln brennbarer Flüssigkeiten aller Gefahrklassen
  • Anlagen zum Verwenden brennbarer Flüssigkeiten aller Gefahrklassen

Und außerdem:
  • Überwachungsvertrag mit dem Technischen Überwachungsverein Nord e. V.
  • Überwachungsvertrag mit der Gütegemeinschaft Tankschutz e. V.
  • Fachbetrieb nach Wasserrecht
  • Fachbetrieb nach TRbF 180, 280 und 503
  • Entsorgungsfachbetrieb nach KrW-/AbfG
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betriebshaftpflicht für Flur- und Gewässerschäden in Höhe von 3 Millionen

 

Geschäftsführung und Mitarbeiter sind seit jeher bestrebt, immer nach den neuesten Richtlinien, Gesetzen und Vorschriften zum Wohle des Kunden und der Umwelt zu arbeiten.

Als sichtbarer Beweis wurde die Zertifizierung als Entsorgungsbetrieb nach KrW -/ AbfG eingeführt. Dies bedeutet für jeden Kunden auf der sicheren Seite zu stehen. Selbst einfache Vorgänge wurden in einem Handbuch so dargestellt, dass diese für jeden jederzeit nachvollziehbar sind.

Der Schwerpunkt liegt auf der sorgfältigen Handhabung von Abfallstoffen und der lückenlosen Nachvollziehbarkeit des endgültigen Verbleibs dieser Stoffe.

Störungen oder Reklamationen werden sorgfältig notiert und entsprechend bearbeitet, um der Ursache der Unstimmigkeit auf den Grund gehen zu können und als Schwachpunkt auszumerzen. Unsere Mitarbeiter werden laufend geschult.

Wir arbeiten vorwiegend nur mit Firmen zusammen, die sich ebenfalls einer Zertifizierung Ihres Unternehmens unterzogen haben und deshalb wissen, wie hoch wir unsere Ansprüche gesetzt haben.

Wir sind im Besitz folgender Zulassungen:
 
  • Tankreinigung und Revision AI - AI II nach
    RAL RG 977
  • Montage von Leckschutzauskleidungen
  • Montage von Leckanzeigegeräten
  • Montage von Heizöl-Verbrauchertankanlagen
  • Abdichten von Auffangräumen
  • Demontage von Tankanlagen
  • Montage von Selbstverbraucher-Tankstellen
  • Transportgenehmigung von Abfällen nach
    § 49 KrW-/ AbfG

     

Wir führen sämtliche Tätigkeiten aus an:
 
  • Anlagen zum Lagern
  • Abfüllen und Umschlagen brennbarer Flüssigkeiten aller Gefahrklassen und nicht brennbarer Flüssigkeiten
  • Anlagen zum Herstellen und Behandeln brennbarer Flüssigkeiten aller Gefahrklassen
  • Anlagen zum Verwenden brennbarer Flüssigkeiten aller Gefahrklassen

Und außerdem:
 
  • Überwachungsvertrag mit dem Technischen Überwachungsverein Nord e. V.
  • Überwachungsvertrag mit der Gütegemeinschaft Tankschutz e. V.
  • Fachbetrieb nach Wasserrecht
  • Fachbetrieb nach TRbF 180, 280 und 503
  • Entsorgungsfachbetrieb nach KrW-/AbfG
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betriebshaftpflicht für Flur- und Gewässerschäden in Höhe von 3 Millionen